Sekundäre HE-Analyse zur EFFORT-Studie veröffentlicht!

Bestehende Leitlinien unterstützen die Bedeutung von Ernährungsinterventionen für stationäre Patienten mit Unterernährungsrisiko, um die Auswirkungen der Unterernährung auf die klinischen Outcomes zu minimieren. MArS hat in Zusammenarbeit mit den Investigatoren der EFFORT Studie, einer pragmatischen, von den Prüfärzten initiierten, offenen, multizentrischen Schweizer Studie, eine probabilistische gesundheitsökonomische Analyse entwickelt und durchgeführt. Unsere Auswertung zeigt, dass die stationäre Ernährungsunterstützung für stationäre Patienten eine kosteneffektive Intervention in der Schweiz ist, um die Risiken für die Aufnahme auf der Intensivstation und für krankenhausbedingte Komplikationen zu verringern und gleichzeitig die Überlebenschancen der Patienten zu verbessern.

Der vollständige Artikel ist auf der Website des Journal of Clinical Nutrition verfügbar

MArS hat große Erfahrung in der Gesundheitsökonomie, der damit verbundenen Datenanalyse, dem Medical Writing und der Kommunikation mit Kostenträgern. Wir haben in den letzten Jahren verschiedene gesundheitsökonomische Analysen entwickelt, die zu über 35 Manuskripten in wissenschaftlichen Zeitschriften und mehr als 150 Präsentationen auf Konferenzen geführt haben.

MArS ist nun stolzes Mitglied des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung!

Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) wurde gerade erst 2019 gegründet, auch getrieben durch die neuen Regelungen zur Kostenerstattung für medizinische Apps. MArS ist Mitglied und hat sich den Arbeitsgruppen für Erstattung und Evidenz angeschlossen.

MArS verfügt über eine große Erfahrung in der deutschen Erstattungslandschaft, in Einreichungen und Preisverhandlungen und wird diese auch in den neuen Bereich der Erstattung von medizinischen Apps übertragen können. Kontaktieren Sie uns!

Länder-Update Deutschland Januar 2020 – was gibt es Neues im Market Access?

MArS hat ein weiteres Länderprofil-Update für Deutschland – Januar 2020 – erstellt. Eine Zusammenfassung ist unten verfügbar – der vollständige Bericht ist auf Anfrage erhältlich:

  • IQWiG Leitfaden für Datenerhebungen bei zeitlicher Befristung von G-BA Beschlügen nun als Vorlage verfügbar
  • DVG: Meilensteine für die Vorgaben der Prozessdokumente durch das BfArM und den GKV-SV wurden veröffentlicht. Die Einreichungen für health apps sind voraussichtlich ab April 2020 möglich.
  • Neuer Gesetzentwurf zur Notfallversorgung in der Diskussion

MArS verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei Einreichungen, Preisstrategie und Verhandlungen in Deutschland für Arzneimittel, Medizinprodukte und Diagnostika.

Neue Regierung in Österreich – Impact auf den Market Access?

Neue Regierung in Österreich seit wenigen Tagen im Amt!! … aber was bedeutet das für die Pharma- und Medizinprodukteindustrie? MArS hat ein Länderprofil-Update Österreich erstellt – eine Zusammenfassung ist unten verfügbar – der vollständige Bericht ist auf Anfrage erhältlich.

Letztendlich: Aufgrund der strukturellen Veränderungen im gesamten Gesundheitssystem in Österreich ist nicht zu erwarten, dass es zu größeren Veränderungen innerhalb des Rahmens und der Entscheidungskriterien des Hauptverbandes und damit des Marktzugangs kommen wird.

MArS hat die Erfahrung und die Expertise im Bereich des Market Access in Österreich – kontaktieren Sie uns zu Einreichungen, Pricing und Verhandlungen.

MArS an der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten

Anfang der Woche war MArS wieder an der Fachhochschule Ravensburg-Weingarten. Das Vorlesungsthema war diesmal “innovative Organisationsstrukturen”. Der Kurs beinhaltete die Arbeitsweise einschließlich digitaler Kaffeepausen, Familienkalender, etc. und wurde von den Studenten sehr gut angenommen. Dr. Walzer freut sich bereits auf den nächsten Kurs. Mehr zum Arbeitsumfeld hier.

Fast Track Zugang für medizinische Apps in Deutschland

MArS nahm am Medical Valley Forchheim Symposium zum DVG für neue digitale Lösungen (“Apps”) und deren Zugang auf den gesetzlichen Gesundheitsmarkt teil. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Offen sind noch die Vorlagen für die BfArM-Beratung und der Preisverhandlungsrahmen mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Für das BfArM sind die Regelungen gemäß dem neuen §33a Abs. 1 BGB zu erwarten.  Wird der klinische Nachweis eines (Patienten-) Nutzens erbracht, kann die App in das BfArM-Register aufgenommen werden, andernfalls kann dies innerhalb des ersten Jahres nach der Einführung erfolgen.

Für die Preisverhandlungen erwartet MArS, dass der Regulierungsrahmen ähnlich (aber angepasst) ist wie in der Rahmenvereinbarung beim AMNOG-Prozess. Kerntreiber werden die europäischen Preise sowie die klinischen Evidenz sein. Die Rahmenvereinbarung für die Preisverhandlungen im Rahmen des DVG wird in den nächsten Wochen erwartet.

MArS bietet der digitalen Industrie die Erfahrung im Prozess und den Kontakt zu deutschen Kostenträgern, dem BfArM und insbesondere bei Preisverhandlungen mit dem GKV-SV an. Die wichtigsten zu erbringenden Dienstleistungen sind dabei Kommunikation mit KostenträgernPricing – Planung, Forschung, Gestaltung, Umsetzung und Preisverhandlung