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Der G-BA hat seine Entscheidungsfähigkeit angesichts des COVID-19-Ausbruchs vorbereitet

Der G-BA hat heute entschieden, dass der Ausbruch von COVID-19 und die damit verbundenen öffentlichen Einschränkungen besondere Umstände in seinen internen Vorschriften darstellen. Daher können sie nun auch Videokonferenzen und schriftliche Entscheidungen nutzen. Siehe auch Details auf deren Website. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtsverbindlich bis das Gesundheitsministerium über den Beschluss entschieden hat.

Der Marktzugang für Medikamente, Medizinprodukte, Diagnostika, Impfungen ist also weiterhin offen und bereit für (neue) Innovationen.

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